Eine Nummer für alle Fälle: 0848 00 4500

Bei zahnärztlichen Problemen versuchen Sie zuerst, Ihren eigenen Zahnarzt zu erreichen. Ist dieser nicht erreichbar, gibt Ihnen unsere Notfall-Nummer Auskunft, wer im Kanton Solothurn der diensthabende Zahnarzt ist.

In der Regel finden die zahnärztlichen Behandlungen zwischen 08.00 bis 18.00 Uhr statt. Der diensthabende Zahnarzt ist jedoch während 24 Stunden telefonisch erreichbar. Er führt aus medizinischen Gründen unaufschiebbare Behandlungen baldmöglichst durch und bestimmt auch die Behandlungszeit.

Notfallbehandlungen:
Der zahnmedizinische Notfalldienst der SSO-Solothurn ist an 365 Tagen im Jahr für Sie da. Im Notfalldienst werden in der Regel nur einfache Notfallbehandlungen durchgeführt, die Bezahlung der entsprechenden Leistungen erfolgt üblicherweise in bar. Sie haben Anrecht auf eine detaillierte Rechnung / Quittung und die erstellten Unterlagen.

Das aktuelle Reglement für den organisierten Notfalldienst der SSO-Solothurn steht Ihnen hier zur Einsicht zur Verfügung.

Der Zahnarzttarif

Einfach erklärt

Die Schweiz verfügt seit 1976 über einen allgemein gültigen Zahnarzttarif, der auf einer klaren Kostenkalkulation beruht. Der Tarif umfasst über 500 Einzelleistungen.

Da dieser Tarif mehr als 20 Jahre nach seiner Einführung in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin abbildete, wurde er revidiert. Seit dem 1. Januar 2018 gilt in der Schweiz deshalb ein neuer Zahnarzttarif. Diesen haben die Sozialversicherungspartner (Unfallversicherung SUVA, Invalidenversicherung, Militärversicherung) zusammen mit der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) entwickelt. Patienten und Versicherern bringt der neue Tarif mehr Transparenz bei der Abrechnung.

Transparenz der Rechnung

Der Zahnarzttarif ordnet jeder der 500 zahnärztlichen Leistungen eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zu. Diese Punkte widerspiegeln den Schwierigkeitsgrad und den durchschnittlichen Zeitaufwand für die entsprechende Leistung.

Die Kosten einer Behandlung errechnen sich aus dieser Taxpunktzahl, multipliziert mit dem so genannten Taxpunktwert des jeweiligen Zahnarztes. In der Schweiz legt jede Zahnarztpraxis ihren eigenen Taxpunktwert fest. Dieser macht eine Aussage über die Betriebskosten der Praxis (Miete, Einrichtung, Personal), die Lage der Räumlichkeiten, den Fortbildungsstand der Zahnärztin oder des Zahnarztes, sowie die Dringlichkeit der erbrachten Leistung. Dieses System ist in der Schweiz im Bereich medizinischer Leistungen üblich und für Versicherungsfälle vom Gesetz vorgeschrieben.

Ergänzend zu den zahnärztlichen Leistungen weist der Zahnarzt gewisse Kosten im Sinne von Fremdkosten separat auf der Rechnung aus. Dazu gehören beispielsweise die Aufwände eines externen zahntechnischen Labors, Medikamentenkosten oder spezielle Materialkosten. Da alle Leistungen auf der Abrechnung einzeln aufgelistet sind, kann der Patient transparent nachvollziehen, wofür er zahlt.

Wer sich für die Tarifberechnung und für die einzelnen Tarifpositionen interessiert, findet diese im Internet auf https://www.sso.ch/tarif